24/01/2024
OFFENER BRIEF von Anja Matscher und Elisabeth Prugger - Aufforderung an die südtiroler Landwirtschaftsvertreter eine klare
Positionierung GEGEN den geplanten Entwurf der EU-Kommission zur (De)Regulierung neuer
genetisch veränderter Organismen (GVO) bzw. neuer genomischer Techniken (NGTs)
einzunehmen. Die zahlreichen Argumente hierfür entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden
Schreiben.
An die Herren
EU-Abgeordneter Herbert Dorfmann
Zur Kenntnis Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler
Landtagsabgeordnete Luis Walcher, Josef Noggler, Franz Locher
SBB-Obmann Leo Tiefenthaler
SBB-Direktor Siegfried Rinner
Obervinschgau, 22.01.2024
Sehr geehrter Herr Dr. Dorfmann,
wir möchten Sie im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung im Agrarausschuss des EU-Parlamentes
betreffend die Vorschläge der EU-Kommission zur (De-)Regulierung neuer genetisch veränderter
Organismen (GVO) bzw. neuer genomischer Techniken (NGTs) kontaktieren. Unseres Erachtens geht es
hier um sehr viel. Es geht hier um nicht weniger, als um die Zukunft unserer (europäischen) Ernährung
und Landwirtschaft. Umso bedauerlicher ist es, dass die EU-Institutionen keine Anstrengungen
unternehmen die Bevölkerung über die Technik selbst, aber auch ihre sozialen und ökonomischen
Auswirkungen auf unsere europäische Gesellschaft und Landwirtschaft zu informieren.
Zudem fällt auf, dass der Großteil der europäischen Bevölkerung, die in verschiedenen repräsentativen
Umfragen sowohl eine Risikobewertung als auch eine Etikettierung von Lebensmitteln, die auf
Grundlage neuer Gentechniken geschaffen wurden, fordert, völlig ignoriert wird (siehe z.B. Umfrage von
Foodwatch im September 2023; Quelle: https://www.foodwatch.org/de/repraesentative-umfrage-
deutliche-mehrheit-befuerwortet-kennzeichnung-und-risikopruefung-von-neuer-gentechnik). Sollte das
EU-Parlament diese eindeutigen Befragungsergebnisse bei ihrer Abstimmung ignorieren, so fänden wir
das im Hinblick auf eine vom Volk gewählte Institution, wie es das EU-Parlament darstellt, äußert
bedenklich. Die Glaubwürdigkeit des EU-Parlaments gegenüber der europäischen Bevölkerung würde
darunter massiv leiden.
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Nachfolgend listen wir jene Argumente auf, die aus unserer Sicht klar gegen eine (De)Regulierung der
Neuen Gentechniken in Europa sprechen:
1) Risikobewertung und Vorsorgeprinzip: Derzeit werden fast täglich neue kritische Stellungnahmen
im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur NGT veröffentlicht. Für
eine große Gruppe von NGTs soll laut EK keine Risikobewertung mehr gemacht werden, somit
wird das EU-Vorsorgeprinzip aufgegeben. Es gibt derzeit zahlreiche Fragen, die die Risiken von NGT
betreffen, viele davon wurden bisher aber nicht fachlich beantwortet. So z.B. ist nicht bekannt, wie
sich die massenhafte Freilassung von NGT-Pflanzen auf das Ökosystem auswirkt. Laut einer
aktuellen repräsentativen Befragung durch das forsa-Institut im September 2023 in D sind 96
Prozent der Befragten KonsumentIinnen für eine Risikobewertung von Pflanzen, die mit neuen
Verfahren gentechnisch verändert wurden (Quelle:
https://www.foodwatch.org/de/repraesentative-umfrage-deutliche-mehrheit-befuerwortet-
kennzeichnung-und-risikopruefung-von-neuer-gentechnik ).
2) Kennzeichnung von NGT-Produkten: In derselben Studie sind 92 Prozent der KonsumentInnen der
Meinung, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen -
unabhängig davon, ob neue Verfahren oder klassische Gentechnik angewandt wurde.
3) Noch mehr Abhängigkeit der Bauernfamilien durch Patente: Es gibt mittlerweile genug Beispiele,
die die massive Abhängigkeit der Landwirtschaft und der bäuerlichen Familien von Groß-
Konzernen, auch in Europa, offensichtlich belegen. Und auf politischer Ebene zu sagen „wir haben
keine andere Wahl“ kann für uns bäuerliche Familien nicht die Lösung sein.
Solange die im europäischen Patentrecht vorhandenen Schlupflöcher im Bereich der
Biotechnologie und Pflanzenzüchtung nicht geschlossen sind und es keine klare Regelungen gibt,
die konventionelle Züchtung von der Patentierbarkeit ausschließen, darf es auch zu keiner
(De)Regulierung von NGT-Organismen kommen. Zwischen 1999 und 2020 wurden fast 4.000
europäische Patente erteilt. Die meisten davon beziehen sich seit den 1990er Jahren auf
Gentechnik-Pflanzen. Patente wurden aber auch für Merkmale vergeben, die in der Natur
vorkommen oder aus konventionellen Pflanzenzuchtverfahren stammen. Stärkegehalt, natürliche
Resistenzen gegen Schädlinge und Umgang mit Trockenheit sind nur einige Beispiele. Solche
Merkmale sollten laut Gesetz nicht patentierbar sein, werden aber aufgrund von Schlupflöchern in
der Gesetzgebung (Richtlinie 98/44) dennoch zugelassen.
Corteva hat auf der ganzen Welt rund 1.430 Patente auf NGT-Pflanzen angemeldet,
Bayer/Monsanto 119. Beide Firmen haben auch Lizenzabkommen mit den Instituten
abgeschlossen, die die neuen Technologien entwickelt haben und die meisten Grundlagenpatente
besitzen. Corteva dominiert nicht nur die Patentlandschaft für NGT-Pflanzen, sondern ist auch der
erste Konzern mit einer NGT-Pflanze im EU-Zulassungsprozess, bei der neben alter Gentechnik
auch CRISPR angewandt wurde. Es handelt sich dabei um einen patentierten herbizid-resistenten
Mais (Quelle: https://www.global2000.at/publikationen/neue-gentechnik-patente).
4) EU-Gentechnikfreiheit als Chance bzw. Qualitätsmerkmal für europäische und südtiroler
Lebensmittel: Europa ist noch einer der wenigen Kontinente auf denen kaum gentechnisch
veränderte Organismen angebaut werden. Obwohl die USA bereits seit Jahrzehnten gentechnisch
veränderte Organismen zugelassen haben, haben sie dadurch bisher keinen Qualitätsvorsprung
gegenüber europäischen Lebensmitteln gewinnen können. Vielmehr sind die USA ein weltweites
Negativbeispiel für eine ungesunde Ernährung und Monokulturen. So gibt es in den USA bis heute
z.B. keine Obstbäume, die durch gentechnische Manipulation mit weniger Pflanzenschutzmitteln
behandelt werden können. Könnte die EU weltweit nicht gerade damit punkten frei von GMO-
Organismen zu sein? Auch Südtirol bewirbt insbesondere in der Tourismuswerbung die südtiroler
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Traditionen und Bergbauernhöfe. So hat auch das Versuchszentrum Laimburg im vergangenen Jahr
von einer unserer extensiv genutzten Wiesen am Lechtlhof, Samen autochthoner Pflanzen
geerntet, um damit lokale Südtiroler Wiesenmischungen für die Grünlandnutzung zu produzieren.
Wie sollen in einem Ökosystem, in dem mittels NGT hergestellte Pflanzen ins Freiland entlassen
werden, Einkreuzungen mit lokalen Pflanzen verhindert werden? Diese Fragestellung wird im
Entwurf der EU-Kommission völlig ignoriert.
5) Wie realistisch ist es Organismen durch NGT an den Klimawandel anzupassen?
Bei den bisherigen Versprechungen, was man mit der NGT alles machen könnte, handelt es sich wie
gesagt um Versprechungen, aber es gibt noch keine marktfähige Pflanze für unsere
südtiroler/europäische Landwirtschaft, die den Anforderungen des Klimawandels gerecht werden
würde. Im Obstanbau kommen mittlerweile fast jährlich neue Schädlinge und Pflanzenkrankheiten
dazu. Als Töchter zweier Vollerwerbs-Obstbaubetriebe, die viel im elterlichen Betrieb mitgearbeitet
haben und als Absolventinnen der naturwissenschaftlich orientierten Universität für Bodenkultur in
Wien fragen wir uns, wie realistisch es ist, in kürzester Zeit durch Neue Gentechnik, marktfähige
Apfelsorten zu schaffen, die ideal an die mittlerweile jährlich wechselnden klimatischen
Bedingungen (einmal zu viel Niederschläge, dann wieder Trockenheit, etc.) angepasst sein sollen?
Wir möchten an dieser Stelle auch einen Abstract aus der renommierten Wissenschaftszeitung
„Nature“ (Ausgabe 09/2023) zitieren:
Genetic modification can improve crop yields — but stop overselling it
(https://www.nature.com/articles/d41586-023-02895-w . Übersetzt bedeutet dies „Gentechnische
Veränderungen können die Ernteerträge verbessern - aber hört auf zu viel zu versprechen“.
6) Die möglichen Off-Target Effekte von NGT-Pflanzen werden kaum angesprochen und es ist völlig
unklar wer für etwaige unerwartete Nebenwirkungen und instabile Mutationen haften wird:
Beim Einsatz neuer gentechnischer Verfahren können neben den beabsichtigten Stellen auch
andere Stellen im Erbgut verändert werden. Dadurch können ungewollt eingeführte Mutationen
entstehen bzw. plötzlich ungewünschte Pflanzeneigenschaften auftreten. Unklar ist zudem wer
haftet, wenn eine durch NGT erzielte Mutation wie z.B. Schorfresistenz bei einem Apfelbaum
nach einigen Jahren instabil wird? Ist im Entwurf der Europäischen Kommission zur Neuen
Gentechnik enthalten, dass die jeweilige Firma für diesen etwaigen Schaden aufkommt, um die
bereits jetzt finanziell unter Druck stehenden bäuerlichen Familien in Europa zu schützen?
7) Methoden der Neuen Gentechnik werden außerhalb Europas nicht nur bei Pflanzen sondern auch
bei Tieren angewandt: Der Einsatz von NGT bei Tieren ist im Gesetzesentwurf der EU-Kommission
derzeit noch nicht vorgesehen, dieser bezieht sich momentan ausschließlich auf Pflanzen. Was uns
in Europa aber in Zukunft erwarten könnte, kann man an zwei konkreten Beispielen in den USA
sehen:
Im März 2022 hat die FDA – eine staatliche Behörde in den USA - eine Ausnahmegenehmigung für
die Zulassung einer mit Hilfe der CRISPR-Technologie genetisch veränderten Kuh erteilt. Die Tiere
haben extrem glattes und kurzes Haar und sollen in der Rindermast eingesetzt werden. Die
Fleischindustrie hofft, dass diese gentechnisch veränderten Kühe schneller an Gewicht zunehmen
und so schneller mehr Rindfleisch produzieren. Das Fleisch dieser Rinder könnte in den USA bereits
2024 im Supermarkt erhältlich sein.
Im Mai 2023 wurde im kalifornischen Central Valley ein Experiment mit durch NGT veränderten
Moskitos gestoppt. Wissenschaftler und ExpertInnen befürchteten Risiken für die menschliche
Gesundheit, die Tierwelt und empfindliche Ökosysteme sollten Millionen gentechnisch veränderter
Mücken in die freie Natur entlassen werden. Die auflagenstärkste US-Zeitung „Los Angeles Times“
berichtete ausführlich und kritisch über dieses letztendlich zurückgezogene Experiment:
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https://www.latimes.com/business/story/2022-04-08/genetically-engineered-mosquitoes-may-
soon-fly-in-california .
Ausführliche Informationen über den weltweiten Einsatz von Neuer Gentechnik bei Tieren finden
Sie in dieser seriösen Schweizer Broschüre zusammengefasst:
https://gentechfrei.ch/de/themen/nutztiere/3070-tierstudie .
Nachfolgend einige Zitate aus der oben zitierten Broschüre:
„In Südamerika wird intensiv an hornlosen und hitzetoleranten GV-Rindern geforscht, in
Nordamerika an GV-Schweinen ohne Hoden, um Kastrationen überflüssig zu machen.“
„Die Steigerung des Fleischertrags steht im Zentrum der allermeisten Forschungsvorhaben mit
Genomeditierung.“
„Oft wird bei Genomeditingprojekten das Tierwohl als Beweggrund vorgeschoben. Bei genauerer
Betrachtung wird klar, dass marktwirtschaftliche Interessen überwiegen.“
„Genomeditierung wird dazu verwendet, Nutztiere besser an die Bedingungen der industriellen
Haltungssysteme anzupassen.“
Sollte dies auch der zukünftige Weg der europäischen und südtiroler Landwirtschaft sein und ist
dieser Weg im Sinne der europäischen/südtiroler Bauern, Bäuerinnen und KonsumentInnen? Wir
stellen uns die Frage, wie es sich vereinbaren lässt den Viehbauern und Viehbäuerinnen unter uns,
laufend neue, teils kostenintensive (Tierwohl)Auflagen zu verordnen, während die „Industrie“
wider der Natur, mittels Neuer Gentechnik Schweine ohne Hoden kreiert? Über den ethischen
Aspekt solcher Auswüchse kann sich jeder selbst seine Gedanken machen.
Wenngleich es in der EU derzeit um die Zulassung von NGT bei Pflanzen geht, so liegt es in der
Verantwortung der (agrar)politischen Entscheidungsträger auch diese weltweiten Entwicklungen
zur Kenntnis zu nehmen. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, dass im Falle einer (De)Regulierung
von NGT bei Pflanzen in der EU, auch die (De)Regulierung von NGT bei Tieren diskutiert werden
wird.
Die zahlreichen Schwächen des EU-Kommissionsvorschlages zur (De-)Regulierung neuer genetisch
veränderter Organismen (GVO) bzw. neuer genomischer Techniken (NGTs) werden in der von
mittlerweile 100 WissenschafterInnen unterzeichneten Stellungnahme vom 27.11.2023 deutlich
(Quelle: https://newgmo.org/2023/11/19/open-letter-serious-concerns-about-the-eu-commission-
proposal-on-new-genomic-techniques/ ). Der offene Brief an die EU Kommission in der deutschen
Übersetzung und im November 2023 noch mit 70 unterzeichnenden WissenschafterInnen ist der E-Mail
angehängt.
Der Einsatz neuer gentechnischer Methoden kann keinesfalls nur aus einem rein technischen
Blickwinkel gesehen werden, sondern verlangt eine ganzheitliche Sichtweise. Politik und Wissenschaft
müssen sich, bevor es zu einer Deregulierung NGT kommt, auch damit beschäftigen, welche sozialen
und ökonomischen Auswirkungen diese Technik für unsere europäische und südtiroler
Gesellschaft/bäuerlichen Familienbetriebe hat. Auch renommierte Wissenschafter wie Prof. Matthias
Gauly an der Freien Universität Bozen sind absolut dieser Auffassung.
Es scheint ein typisches Merkmal der heutigen Gesellschaft zu sein Probleme durch
Symptombehandlungen, mittels technischer Methoden zu lösen. So wenig wie die „Alte“ Gentechnik
wird auch die „Neue Gentechnik“ nicht dazu beitragen können – weder kurz- noch langfristig - die
Probleme der aktuellen Landwirtschaft zu lösen – egal, ob es sich um die Probleme der südtiroler
Viehbauern, Obstbauern oder Weinbäuerinnen handelt. Eine (De)Regulierung von NGT-Organismen
unter den oben beschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe insbesondere das
europäische Patenrecht) zuzulassen, fänden wir von Seiten der Politik, insbesondere von Seiten der
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Agrarpolitik, unverantwortlich. Wir gehen davon aus, dass es seine Gründe hat, wieso sich der EU-
Agrarministerrat in seiner Abstimmung vom 11.12.2023 nicht auf eine klare (De)Regulierung von NGT-
Organismen einigen konnte (Quelle: https://www.derstandard.de/story/3000000199067/ockerere-
regeln-fuer-gentechnik-agrarminister-sind-uneinig ).
Als Bäuerinnen, die sich tagtäglich auf ihren Höfen fachlich versiert, seriös und ernsthaft, auch für die
südtiroler Landwirtschaft einsetzten, fordern wir aus den oben genannten Gründen auch von Seiten
der Südtiroler LandwirtschaftsvertreterInnen eine klare Positionierung gegen die geplante
(De)Regulierung von NGT-Organismen, die der bisherigen Haltung Südtirols gegenüber Gentechnik
diametral entgegensteht. An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal klar unterstreichen, dass der
Europäische Gerichtshof bereits 2018 festgestellt hat, dass auch die Neue Gentechnik „Gentechnik“ ist
und daher bereits mit der bisherigen Verordnung zur Gentechnik aus dem Jahr 2001 klar geregelt wird
(Quelle: https://www.bfn.de/neue-techniken-im-gentechnikrecht ). Wir bräuchten also keine neue
Regelung für die Neue Gentechnik.
Wir wenden uns auch als Konsumentinnen an Sie, die auch in Zukunft auf ihr Recht bestehen, zu
WISSEN WAS sie essen.
Abschließend möchten wir Sie noch einmal eingehend ersuchen, sich darüber Gedanken zu machen, ob
ein weiterhin gentechnikfreies Europa nicht auch ein Wettbewerbsvorteil in der Welt sein könnte?
Auch nach 30 Jahren "alter" Gentechnik in den USA konnte sich die europäische Landwirtschaft BIS
JETZT behaupten. Wie es mit unseren familiengeführten, bäuerlichen Familienbetrieben weiter geht,
wird auch davon abhängen, wie in den kommenden Tagen und Wochen über die Zulassung der Neuen
Gentechnik in Europa abgestimmt wird.
Wir behalten uns vor diesen „Offenen Brief“ auch an andere Personen bzw. Institutionen weiterzuleiten,
da diese Thematik von gesamtgesellschaftlichem Interesse ist.
Vielen Dank für Ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen
Anja Matscher Theiner
Bergbäuerin, ehemalige Landesangestellte in den Abteilungen Landwirtschaft beim Land Tirol in
Innsbruck und dem Land Südtirol in Bozen, wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Universitäten Bozen
und Innsbruck, Agrar-Absolventin der Universität für Bodenkultur Wien.
Elisabeth Prugger
Bio-Bäuerin im Gemüse- und Obstbau, Vorstandsvorsitzende der Bürger*genossenschaft Obervinschgau,
ehemalige Lehrerin an der Fachschule Salern im Bereich Milchverarbeitung, Absolventin der Universität
für Bodenkultur Wien.
Die rasante technische Entwicklung in der Gentechnik stellt deren rechtliche Regulierung vor Herausforderungen und wirft Rechtsfragen auf. Mit dem Urteil „Conféderation paysanne u.a.“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 C-528/16, (ECLI:EU:C:2018:583) wurde zwischenzeitlich g...