15/07/2026
Der Vorschlag des Bundesrats, das seit Jahrzehnten bewährte Weinimportregime in protektionistischer und wettbewerbsverzerrender Manier umzugestalten, hat im Rahmen der Vernehmlassung 1932 Stellungnahmen generiert. Diese fallen überwiegend negativ bzw. ablehnend aus, sowohl in Bezug auf den Vorschlag (nicht zielführend, rechtswidrig) wie das Vorgehen (massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit via Verordnung). Auffallend die ablehnende Haltung vieler Schweizer Weinproduzenten (Selbsteinkellerer) und der kantonale Röstigraben: Die Deutschschweizer Kantone lehnen die Vorlage grossmehrheitlich ab. Noch hat die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz ihre Unterstützer, und Weinliebhaber dürfen hoffen, auch in Zukunft unbehinderten Zugang zu den Weinen ihrer Wahl zu haben.