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08/02/2026

16/12/2025

16/12/2025

22/09/2025

Unser Kommentar zum Urteil in Köln....Gericht kippt Sperrstunde der Außengastro am Brüsseler Platz – Stadt Köln reagiert
Die Außengastronomie ist Teil der Lösung und nicht das Problem.“ Ein Satz, den man auch Düsseldorfer Politikern gerne ins Stammbuch schreiben möchte.

Ein gutes Signal für die Gastronomie – Urteil aus Köln mit Signalwirkung.
In Düsseldorf hört man seit Monaten dasselbe Lied: Wirte stehen vor Gericht, weil Nachbarn den Gang zum Ordnungsamt gewählt haben. Außengastronomie wird zur Zielscheibe, selbst wenn die eigentliche Geräuschkulisse oft viel breiter ist – von Passanten über feiernde Gruppen bis hin zum Verkehr. Jetzt sorgt ein Urteil aus Köln für Aufsehen, das vielen Gastronomen den Rücken stärkt.
Am Brüsseler Platz hatte die Stadt Köln die Sperrstunde auf 22 Uhr vorgezogen und das Ganze mit Lärmschutz begründet. Geklagt hat das Café Hallmackenreuther – und gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster stellte klar: Der festgestellte Lärm sei nicht eindeutig der Außengastronomie zuzuordnen. Er könne genauso gut von Kleingruppen stammen, die den Platz queren oder dort verweilen.
Damit kippt das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das im Juli noch die Stadtlinie bestätigt hatte. Wichtig: Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar – die Stadt musste sofort reagieren und die Sperrzeit wieder auf 23.30 Uhr anheben. Für die Gastronomie ein Befreiungsschlag, für notorische Nörgler ein Dämpfer.
Was bedeutet das für Düsseldorf?
In Düsseldorf wird der Streit um Außengastronomie seit Jahren mit harten Bandagen geführt:
Fälle in Pempelfort, Unterbilk oder Flingern zeigen, dass Nachbarn oft pauschal die Restaurants verantwortlich machen.
Das Ordnungsamt folgt nicht selten einem einfachen Schema: lauter Platz = Schuld der Wirte.
Verfahren landen vor Gericht, binden Zeit, Nerven und Geld.
Das OVG-Urteil könnte diese Routine aufbrechen. Denn künftig muss sauber geprüft werden, woher der Lärm wirklich kommt. Reine Mutmaßungen reichen nicht mehr. Wer klagt, muss Beweise liefern – etwa teure Schallgutachten.
Stimmen aus der Branche
Ein Düsseldorfer Gastronom bringt es auf den Punkt:
„Endlich hat mal ein Gericht erkannt, dass wir nicht die alleinigen Krachmacher sind. Man kann nicht jedes Stimmengewirr auf die Wirte abladen.“
Die Politik schaut aufmerksam hin. Derya Karadag, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen in Köln, betonte: „Die Außengastronomie ist Teil der Lösung und nicht das Problem.“ Ein Satz, den man auch Düsseldorfer Politikern gerne ins Stammbuch schreiben möchte.
Ein guter Tag für die Gastronomie
Das Urteil ist mehr als nur eine Kölner Episode. Es ist ein Signal für die ganze Branche: Nicht jede Beschwerde darf reflexartig zur Einschränkung von Gastronomie führen. Außengastronomie ist Teil des urbanen Lebens. Wer mitten in einer Großstadt wohnt, muss gewisse Geräuschkulissen aushalten.
Für Düsseldorf könnte das heißen: Weniger Schnellschüsse, mehr Differenzierung. Und für Gastronomen ist klar: Heute ist ein guter Tag.

17/07/2025

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